Frühförderung wendet sich immer an das Kind und seine Familie sowie das weitere Umfeld.
Entwicklungsverzögerte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder können von Geburt an bis zum Schuleintritt durch Frühförderung gefördert und betreut werden. Die Eltern werden beraten bei Entwicklungsfragen und über weiterführende oder begleitende Maßnahmen.
Die Frühförderstelle stellt zusammen mit den Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme beim Leistungsträger, das heißt für Kinder aus dem Stadtgebiet Kassel beim Sozialamt der Stadt Kassel, Abteilung Eingliederungshilfe.
Um ein Kind optimal fördern zu können, wird ein gemeinsames Förderkonzept (Gesamtplan) entwickelt, an dem neben den Eltern alle beteiligten Fachkräfte mitwirken, unter anderem auch für Kinder in der Stadt Kassel, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt Region Kasselmit einer sozialmedizinischen Begutachtung zur Notwendigkeit der Frühfördermaßnahme.
Das Sozialamt entscheidet anhand des Gesamtplans über die Kostenübernahme und erteilt einen schriftlichen Bescheid.
Für die Eltern ist das Angebot kostenlos.
Bei der Frühförderung handelt es sich um eine heilpädagogische Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für entwicklungsverzögerte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Die Leistung wird erbracht, wenn aus fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch
Im Rahmen der Begutachtung werden Kind und Eltern oder Sorgeberechtigte in der Regel von Arzt/Ärztin und Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin gesehen. Mit den Bezugspersonen wird die Vorgeschichte erhoben, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung im körperlichen, geistigen und psychosozialen Bereich liegt. Alle bisherigen professionellen Hilfen sowie die Unterstützungsmöglichkeiten im gegebenen sozialen Umfeld werden aufgeführt. Dabei sind fördernde Faktoren (Stärken des Kindes, stabile Bindungen und anderes) ebenso wichtig wie Risikofaktoren und Defizite.
Während des Gesprächs mit den Eltern erfolgt eine Spielbeobachtung beim Kind. Im Spiel werden die motorischen, sprachlichen, sozialen und mentalen Fertigkeiten des Kindes beobachtet, wenn nötig wird eine gezielte körperliche Untersuchung angeschlossen.
Falls ärztliche, therapeutische oder klinische Vorbefunde vorliegen, werden diese – mit dem schriftlichen Einverständnis der Sorgeberechtigten – eingeholt.
Die Eltern werden über weitere in Frage kommende präventive, rehabilitative und therapeutische Hilfeangebote beraten.
Abschließend wird das Ergebnis gemeinsam besprochen und in Form eines Gesamtplans mit dem schriftlichen Einverständnis der Sorgeberechtigten an das Sozialamt und die Frühförderstelle weitergegeben.