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Amtsärztlicher Dienst Vorlesen

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen zu unterschiedlichen Fragestellungen nach gesetzlichen Vorschriften durch. In der Regel ist der Auftraggeber eine Behörde.


Es handelt sich hier unter anderem um:

  • Einstellungsuntersuchung
  • Gutachten zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Begutachtungen zu Heilkuren- und Sanatoriumsbehandlungen
  • Begutachtungen zur Plfichtstundenermäßigung
  • Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit
  • Untersuchungen zur Schulsportbefreiung
  • Begutachtungen zur Pflegebdürftigkeit nach SGB XI
  • Untersuchung zur Arbeits-, Erwerbs- und Dienstfähigkeit

    (siehe nebenstehende Unterpunkte)

 

 

Je nach Fragestellung dauert ein Untersuchungstermin 30 bis 120 Minuten. Wenn keine oder nur unzureichende deutsch Sprachkennntisse vorliegen, kann eine Person des Vertrauens zum übersetzen bei der Untersuchung anwesend sein.
In der Regel wird das Gutachten an den Auftraggeber versandt. Dort oder im Gesundheitsamt kann es auf Wunsch dem/der Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.


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