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Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung clear

Beschreibung der Leistung

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.

Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei Ihnen bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

Die §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regeln die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln. Die Bescheinigung und die letzte Dokumentation der Belehrung sind vom Arbeitgeber an der Betriebsstätte verfügbar zu halten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass)
  • Für ausländische Mitbürger, die nicht in Kassel wohnhaft sind, Pass mit Meldebescheinigung
  • Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigen
  • Für ein Betriebspraktikum oder Schülerpraktikum ist ein Praktikumsnachweis erforderlich
  • Bei Onlineanmeldung ist die Reservierungsbestätigung erforderlich

Was kostet die Dienstleistung?

Erstbelehrung: 26,00 €
Folgebelehrung: 12,00 €
Zweitschrift: 10,00 €

Die jeweiligen Gebühren sind bei der Anmeldung am Termin in bar oder per ec-Karte zu begleichen.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

Wo finden Sie uns?

Die Dienstleistung wird in unseren Dienststellen in Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen angeboten. Ortsabhängig werden unterschiedliche Termine zur Verfügung gestellt.

Ihre Belehrung in Kassel, Kreishaus

Anschrift: Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Telefax: 0561 / 1003-1913
ÖPNV: Fahrplanauskunft
Stadtplan: Fahrplanauskunft
Ansprechpartnerin: Ute Rehrmann
Büro: 2.03
Telefon: 0561 / 1003-1970
E-Mail: ute.rehrmann@kassel.de
Ansprechpartnerin: Claudia Stolfo
Büro: 2.01
Telefon: 0561 / 1003-1971
E-Mail: claudia.stolfo@kassel.de

Sie können sich telefonisch oder online zu einem der Belehrungstermine anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Belehrungen finden statt

  • montags und donnerstags von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • dienstags und mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Weitere Termine sind nach Absprache möglich.
      

Die telefonische Erreichbarkeit ist zu diesen Zeiten eingeschränkt. Wir bitten um Verständnis.

Bei telefonischer Terminvereinbarung melden Sie sich bitte 60 Minuten vor dem Termin bei den Sachbearbeiterinnen an zur Aufnahme Ihrer Personalien und zum Entrichten der Gebühren.

Bei Onlinebuchung beachten Sie bitte zusätzlich folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich 30 Minuten vor dem Termin bei den Sachbearbeiterinnen an.
  2. Bringen Sie zum Termin die Reservierungsbestätigung mit
  3. Bei wenig oder keinem Deutschverständnis ist eine Onlineanmeldung nicht möglich. Nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung.
  4. Folgebelehrungen, Praktikanten sowie Gruppen ab 3 Personen können sich online nicht anmelden. Bitte nutzen Sie die telefonische Anmeldung.

Ihre Belehrung in Hofgeismar

Anschrift: Garnisonstr. 6
34369 Hofgeismar
Telefax: 05671 / 8001-2307
Ansprechpartnerin: Anke Böckenkamp
Büro: 2.05
Telefon: 05671 / 8001-2181
E-Mail: anke.boeckenkamp@kassel.de

Bitte melden Sie sich telefonisch zu dem unten aufgeführten Belehrungstermin an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Belehrung findet statt

  • montags  von 14:00 - 15:00 Uhr
    Weitere Termine sind nach Absprache möglich.

Ihre Belehrung in Wolfhagen

Anschrift: Ritterstr. 1
34466 Wolfhagen
Telefax: 05692 / 987-3299
Ansprechpartnerin: Kerstin Reichmann
Büro: 34
Telefon: 05692 / 987-3188
E-Mail: kerstin.reichmann@kassel.de
Ansprechpartnerin: Irma Czok
Büro: 34
Telefon: 05692 / 987-3184
E-Mail: irma.czok@kassel.de

Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.

Was sollte ich noch wissen?

    
Wer benötigt eine Belehrung gemäß § 43 IfSG?

Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen, müssen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit an einer Belehrung (Erstbelehrung) durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Auch Aushilfstätigkeiten, geringfügig Beschäftigte, Minijobs, Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten lösen die Belehrungspflicht aus.

Die Erstbelehrung muss in schriftlicher und mündlicher Form vermittelt werden. Ohne eine gültige Belehrungsbescheinigung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln nicht gestattet.

Arbeitgeber dürfen keine Erstbelehrung durchführen.

Wie lang ist eine Bescheinigung gültig?

Die Arbeitsaufnahme muss innerhalb von 3 Monaten nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen. Ansonsten verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit.

Damit die Bescheinigung gültig bleibt, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass sein Personal nach Arbeitsaufnahme bzw. Einstellung und im Weiteren alle 2 Jahre über die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln sowie die gesetzlichen Tätigkeitsverbote bei bestimmten Infektionskrankheiten informiert wird. Der Nachweis ist mit Datum, Stempel und Unterschrift zu dokumentieren. Wir empfehlen, die Dokumentation direkt auf der Bescheinigung vorzunehmen.

Ich habe meine Bescheinigung verloren, was kann ich tun?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ausstellung einer Zweitausfertigung möglich. Setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung.

Wie lange dauert die Belehrung? Und wann bekomme ich meine Bescheinigung?

Die Belehrung dauert 60 Minuten. Im Anschluss daran bekommen Sie Ihre Bescheinigung ausgehändigt.

Ich spreche wenig oder kein Deutsch. Kann ich an einer Belehrung teilnehmen?

Ja, aber die Ausstellung der Bescheinigung setzt eine ordnungsgemäße Belehrung voraus. Bei wenig oder keinem Deutschverständnis hat der Antragsteller für eine Übersetzung zu sorgen. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit.

*Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. URL: http://hessenfinder.hessen.de [^] [Stand: 21.01.2010]
Gesundheitsamt Region Kassel | Wilhelmshöher Allee 19 -21 | 34117 Kassel | Telefon: 0561 / 1003-1920 | E-Mail: gesundheitsamt@stadt-kassel.de