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Team Sozialmedizinischer DienstIn besonderen Lebensphasen, durch plötzliche Veränderungen oder lang andauernde, extreme Belastungssituationen, können seelische Erkrankungen wie Depressionen oder Veränderungen in der Realitätswahrnehmung auftreten. Meist sind seelische Beschwerden etwas Vorübergehendes und können gut ambulant oder auch stationär behandelt werden.
Können erwachsene Menschen nicht mehr aus eigener Kraft Hilfe aufsuchen, wenden sich in der Regel Angehörige, Nachbarn oder Bekannte an das Gesundheitsamt.
Wir vom Sozialpsychiatrischen Dienst klären oft schon bei einem Hausbesuch, welche Hilfen notwendig sind. In vielen Fällen sind aber weiterführende Hilfeplanungen, unter Einbeziehung anderer Einrichtungen und Kostenerstatter wie dem Sozialamt und dem Landeswohlfahrtsverband, notwendig. Bei einer Hilfeplankonferenz wird möglichst gemeinsam mit dem oder der Betroffenen und/oder einer Betreuungsperson über Art, Umfang und Dauer der Maßnahmen beraten. Dabei geht es häufig um das Wohnen in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim oder um eine Beschäftigung in einer Tagesstätte oder an einem Werkstattplatz.
Das Gesundheitsamt Region Kassel ist für die Organisation und die Koordination der Hilfeplan-konferenzen zuständig und kann damit aktuelle Bedarfssituationen und Versorgungslücken erfassen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst kümmert sich aber auch um Menschen, die in akute psychische Krisensituationen geraten sind. Gefährdet jemand sich selbst oder andere infolge seiner seelischen Erkrankung, kann aufgrund eines ärztlichen Gutachtens ein Amtsrichter oder eine Amtsrichterin, auch gegen den Willen des Betroffenen, eine Einweisung in eine Klinik anordnen. Eine solche Maßnahme ist nur befristet möglich.
Auch bei Fragen bezüglich Hilfen für Menschen mit Behinderungen finden Sie in der Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Region Kassel kompetente Ansprechpartner, die Sie über das vielfältige Angebot gern beraten.
Der Sozialpsychiatrische Dienst erstellt nach Auftrag durch verschiedene Behörden Gutachten zur seelischen Gesundheit. Diese Gutachten werden entweder nach Terminvergabe in der Beratungsstelle oder bei Bedarf im Rahmen eines Hausbesuches erstellt.Die ärztliche Schweigepflicht ist eine wichtige Basis unserer Tätigkeit.
Die ärztliche Schweigepflicht ist eine wichtige Basis unserer Tätigkeit.
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