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Schulsportbefreiung Vorlesen

Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu drei Monaten wird von der Schulleitung auf Grund eines ärztlichen Attestes gewährt. Wird diese Zeit überschritten, ist ein amtsärztliches Attest, das vom zuständigen Schularzt beim Gesundheitsamt ausgestellt wird, erforderlich.
Grundlage ist das Hessische Schulgesetz.


Beschreibung der Leistung

Die Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch und eine amtsärztliche, symptombezogene körperliche Untersuchung.


Was kostet die Untersuchung?

Die Untersuchung ist kostenlos.
 


Was muss ich mitbringen?

  • verfügbare ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Laborbefunde, usw.)
  • Personalausweis


 

Wer ist für mich zuständig?

Institution: Gesundheitsamt Region Kassel
Ansprechpartnerin: Dorie Fennig
Ansprechpartnerin: Stefani Schinck
Ansprechpartnerin: Michaela Jungmann
Ansprechpartnerin: Martina Lipphardt
Telefon: 0561-1003/1920
Telefax: 0561-1003/1912
E-Mail: gesundheitsamt@stadt-kassel.de
Büro: Zimmer 2.12 und 2.13
Anschrift: Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
ÖPNV: Fahrplanauskunft
Stadtplan: Lage im Stadtplan


Gesundheitsamt Region Kassel | Wilhelmshöher Allee 19 -21 | 34117 Kassel | Telefon: 0561 / 1003-1920 | E-Mail: gesundheitsamt@stadt-kassel.de