Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu drei Monaten wird von der Schulleitung auf Grund eines ärztlichen Attestes gewährt. Wird diese Zeit überschritten, ist ein amtsärztliches Attest, das vom zuständigen Schularzt beim Gesundheitsamt ausgestellt wird, erforderlich.
Grundlage ist das Hessische Schulgesetz.
Die Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch und eine amtsärztliche, symptombezogene körperliche Untersuchung.
Die Untersuchung ist kostenlos.
| Institution: | Gesundheitsamt Region Kassel |
| Ansprechpartnerin: | Dorie Fennig |
| Ansprechpartnerin: | Stefani Schinck |
| Ansprechpartnerin: | Michaela Jungmann |
| Ansprechpartnerin: | Martina Lipphardt |
| Telefon: | 0561-1003/1920 |
| Telefax: | 0561-1003/1912 |
| E-Mail: | gesundheitsamt@stadt-kassel.de |
| Büro: | Zimmer 2.12 und 2.13 |
| Anschrift: |
Wilhelmshöher Allee 19-21 34117 Kassel |
| ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
| Stadtplan: | Lage im Stadtplan |